Die Abstimmbenachrichtigungen für die 210.000 Stimmberechtigten zum Bürgerentscheid am Sonntag, 1. November, werden in den nächsten Tagen durch die Post zugestellt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Abstimmbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Sonntag, 11. Oktober, keine
Abstimmbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der
Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse - 12. bis 16. Oktober - mit
dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im
Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und
erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst wird.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt
werden kann, dass Abstimmbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie
zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor
Sonntag, 11. Oktober, abzusehen.
Alle Stimmberechtigten sollten gleich nach Erhalt der
Abstimmbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren
Abstimmungsraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Tag der
Abstimmung einen falschen Abstimmungsraum aufzusuchen, falls sie ihre
Abstimmbenachrichtigungen verlegt haben sollten.
Wer am Tag der Abstimmung verhindert ist, seinen Abstimmungsraum
aufzusuchen, kann Briefabstimmung beantragen, dies ist bis Freitag, 30.
Oktober, 13 Uhr, möglich.
Wer für andere einen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins stellen
will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie
beziehungsweise er dazu berechtigt ist. Eine behinderte Stimmberechtigte
oder ein behinderter Stimmberechtigter kann sich bei der
Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. An eine andere
als die Stimmberechtigte oder einen anderen als den Stimmberechtigten
persönlich dürfen Stimmschein und Briefabstimmungsunterlagen nur
ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der
Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die oder der
Bevollmächtigte nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat
sie oder er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Briefabstimmung kann online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.
Mit dem persönlichen QR-Code auf der Abstimmbenachrichtigung kann ganz
einfach Briefabstimmung beantragt werden, ohne dass man seine Daten
nochmals eingeben muss.
Die Briefabstimmung kann auch schriftlich beantragt werden, indem die
Rückseite der Abstimmbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in
einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt,
65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Aufgrund der Corona-Pandemie wir empfohlen, von der Online-Beantragung oder dem QR-Code-Antrag regen Gebrauch zu machen.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort ebenfalls tun.
Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens sind:
• Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber
Bushaltestelle Dern´sches Gelände), montags, dienstags, donnerstags und
freitags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 20 Uhr, samstags von 10
bis 14 Uhr (nicht mehr am 31. Oktober), Samstag, 3. Oktober,
geschlossen, Freitag, 30. Oktober, von 9 bis 13 Uhr.
• Ortsverwaltungen: Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können
in einzelnen Ortsverwaltungen wählen. Die Öffnungszeiten sind im
Internet auf der Seite des Bürgerentscheids Citybahn zu finden.
Bei der persönlichen Abstimmung im Wahlbüro oder den Ortsverwaltungen
bitte die Hygieneschutzvorgaben beachten - Mund-Nasen-Bedeckung tragen
und Abstand halten. Bitte auch einen eigenen Schreibstift bereithalten.
Wer sich am Tag der Abstimmung nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die
Briefabstimmungsunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere
Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt
übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die
Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Tag der
Abstimmung am Sonntag, 1. November, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Adresse eingegangen sind.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverzügliche
Bearbeitung und Versendung der Briefabstimmungsunterlagen gewährleisten
werden kann, es aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei
den Stimmberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der
Briefabstimmungsunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs
ausschließlich bei den Stimmberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet dies
zu berücksichtigen.
Weitere Informationen im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen.
Quelle:
Pressereferat der Landeshauptstadt
Wiesbaden Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden